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AUTO-RAICH

Von-Hindenburg-Allee12
D-83471 Berchtesgaden
Tel: +49 - (0)8652 / 69548
Fax: +49 - (0)8652 / 64486
E-Mail: info@auto-raich.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss
  2. Preise
  3. Zahlung
  4. Lieferung
  5. Garantie / Gewährleistung
  6. Verschiedenes

I. Vertragsabschluss


  1. Der von der Firma Auto-Raich angegebene Liefertermin gilt als unverbindlich (soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist). Der Käufer kann allerdings 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Vermittler auffordern, binnen einer angemessenen Frist von 4 Wochen zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt die Firma Auto-Raich in Verzug. Der Käufer ist berechtigt, nach Ablauf der Nachfrist, entweder weiterhin Lieferung zu verlangen, oder vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Ersatz des Verzugschadens bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt. Außerdem beschränkt sich der Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des Kaufpreises.
  2. Übertragung von Rechten, Pflichten sowie sonstigen Ansprüchen aus dem Kaufvertrag (verbindliche Bestellung) bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Firma Auto-Raich.
  3. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsabänderungen sind schriftlich niederzulegen.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen ist der Sitz der Firma Auto-Raich (Laufen).

II. Preise

  1. Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, inklusive Umsatzsteuer. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
  2. Die Firma Auto-Raich ist an die Preisabsprache vier Monate gebunden. Sollte die Auslieferung aus Gründen, die der Vermittler nicht zu vertreten hat, mehr als vier Monate nach Bestellung erfolgen, sind eventuell dann vom Lieferanten verlangte Preiserhöhungen vom Käufer zu tragen. Für diesen Fall steht dem Käufer ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu, welches er innerhalb einer Woche ab Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich der Firma Auto-Raich anzeigen muß.


III. Zahlung

  1. Die Zahlungen können nur in bar oder durch Scheck mit unwiderruflicher Scheckbestätigung vorgenommen werden.
  2. Abweichungen bezüglich der Zahlungsmodalitäten müssen im Auftrag schriftlich fixiert werden.


IV. Lieferung

  1. Die Abnahme der Fahrzeuge hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung seitens der Firma Auto-Raich über die Bereitstellung des Fahrzeuges am Sitz des Auslieferungslagers zu erfolgen.
  2. Holt der Käufer nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von weiteren 5 Tagen das Fahrzeug nicht am Auslieferungslager ab, so ist die Firma Auto-Raich berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn zu fordern. Dieser wird mit 15 % des Bruttokaufpreises vereinbart, soweit nicht der Vermittler einen höheren Schaden nachweist.
  3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung des Verkäufers. Dieses Lösungsrecht ist jedoch im kaufmännischen Verkehr auf die Fälle beschränkt, dass der Verkäufer ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von den Partnern dieses Vertrages im Stich gelassen wird. Ferner darf das Unvermögen des Verkäufers nicht auf eigenem Verschulden beruhen!


V. Garantie / Gewährleistung

  1. Die Firma Auto-Raich verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfertig, mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und TÜV-Abnahme, oder mit EWG-Übereinstimmungserklärung auszuliefern. Außerdem wird bei Auslieferung eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw. -heft übergeben. In einigen Fällen, vom jeweiligen Land abhängig, werden die entsprechenden Papiere nachgereicht. Gleiches gilt für eventuellen Radio-Code.Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass alle Vollmachten, Personalausweiskopien, Meldebescheinigungen und Erstzulassungen, die die Firma Auto-Raich für die Beschaffung des Fahrzeuges bzw. Serviceheftes benötigt, diese ihm unverzüglich zukommen zu lassen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache. Die Firma Auto-Raich bemüht sich jedoch darum, eine solche mitzuliefern.
  2. Im übrigen übernimmt die Firma Auto-Raich keine eigene Garantie oder Gewährleistung. Der Käufer hat nur Ansprüche gegen den Hersteller entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes.


VI. Verschiedenes

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag tritt der Käufer seine Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums, sowie sonstige Anwartschaftsrechte an dem Fahrzeug an die Firma Auto-Raich ab. Die Firma Auto-Raich nimmt hiermit diese Vertretung an.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertrag verbleibt das Fahrzeug im Eigentum der Firma Auto-Raich und unterliegt dem erweiterten Eigentumsvorbehalt.
  3. Die Ausstattung kann sich gegenüber der deutschen Serienausstattung unterscheiden, z.B. Fahrzeuge aus Skandinavien haben ein Dauerabblendlicht! Die eventuelle Umrüstung muss der Kunde selbst übernehmen! Der Kunde hat kein Recht einer Aufrechnung zur deutschen Serienausstattung! Ebenso kann die Schadstoffeinstufung nicht der deutschen entsprechen!
  4. Sollte das Fahrzeug per Spedition zum Heimatort gebracht werden, muss der Käufer nach Eintreffen des bestellten Fahrzeuges die Gesamtsumme per telegrafischer Überweisung tätigen! Nach Eintreffen des Geldbetrages auf dem Rechnungskonto wird der KFZ-Brief umgehend zugesand.
  5. Bei Fahrzeugdirektanlieferung zum Wohnort durch eine Spedition kann nicht mit einer Aufbereitung des Fahrzeuges gerechnet werden.


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