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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsabschluss
- Preise
- Zahlung
- Lieferung
- Garantie / Gewährleistung
- Verschiedenes
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I. Vertragsabschluss
- Der von der Firma Auto-Raich angegebene Liefertermin gilt
als unverbindlich (soweit nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart ist). Der Käufer kann allerdings
4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins den Vermittler auffordern, binnen einer angemessenen
Frist von 4 Wochen zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist
kommt die Firma Auto-Raich in Verzug. Der Käufer ist
berechtigt, nach Ablauf der Nachfrist, entweder weiterhin
Lieferung zu verlangen, oder vom Vertrag durch schriftliche
Erklärung zurückzutreten. Ersatz des Verzugschadens
bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer
nur verlangen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zu Lasten fällt. Außerdem beschränkt sich
der Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit auf höchstens
10 % des Kaufpreises.
- Übertragung von Rechten, Pflichten sowie sonstigen
Ansprüchen aus dem Kaufvertrag (verbindliche Bestellung)
bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung
der Firma Auto-Raich.
- Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder
nachträgliche Vertragsabänderungen sind schriftlich
niederzulegen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile
für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
ist der Sitz der Firma Auto-Raich (Laufen).
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II. Preise
- Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und
sonstige Nachlässe, inklusive Umsatzsteuer. Eine Änderung
des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig,
beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
- Die Firma Auto-Raich ist an die Preisabsprache vier Monate
gebunden. Sollte die Auslieferung aus Gründen, die
der Vermittler nicht zu vertreten hat, mehr als vier Monate
nach Bestellung erfolgen, sind eventuell dann vom Lieferanten
verlangte Preiserhöhungen vom Käufer zu tragen.
Für diesen Fall steht dem Käufer ein außerordentliches
Rücktrittsrecht zu, welches er innerhalb einer Woche
ab Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich der Firma
Auto-Raich anzeigen muß.
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III. Zahlung
- Die Zahlungen können nur in bar oder durch Scheck
mit unwiderruflicher Scheckbestätigung vorgenommen
werden.
- Abweichungen bezüglich der Zahlungsmodalitäten
müssen im Auftrag schriftlich fixiert werden.
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IV. Lieferung
- Die Abnahme der Fahrzeuge hat innerhalb von 5 Tagen nach
Mitteilung seitens der Firma Auto-Raich über die Bereitstellung
des Fahrzeuges am Sitz des Auslieferungslagers zu erfolgen.
- Holt der Käufer nach Ablauf einer schriftlich gesetzten
Nachfrist von weiteren 5 Tagen das Fahrzeug nicht am Auslieferungslager
ab, so ist die Firma Auto-Raich berechtigt, die vertragliche
Leistung abzulehnen und Schadensersatz wegen entgangenem
Gewinn zu fordern. Dieser wird mit 15 % des Bruttokaufpreises
vereinbart, soweit nicht der Vermittler einen höheren
Schaden nachweist.
- Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt
der Selbstbelieferung des Verkäufers. Dieses Lösungsrecht
ist jedoch im kaufmännischen Verkehr auf die Fälle
beschränkt, dass der Verkäufer ein konkretes Deckungsgeschäft
abgeschlossen hat und von den Partnern dieses Vertrages
im Stich gelassen wird. Ferner darf das Unvermögen
des Verkäufers nicht auf eigenem Verschulden beruhen!
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V. Garantie / Gewährleistung
- Die Firma Auto-Raich verpflichtet sich, alle Fahrzeuge
zulassungsfertig, mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und TÜV-Abnahme,
oder mit EWG-Übereinstimmungserklärung auszuliefern.
Außerdem wird bei Auslieferung eine vom jeweiligen
Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte
Garantiekarte bzw. -heft übergeben. In einigen Fällen,
vom jeweiligen Land abhängig, werden die entsprechenden
Papiere nachgereicht. Gleiches gilt für eventuellen
Radio-Code.Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass
alle Vollmachten, Personalausweiskopien, Meldebescheinigungen
und Erstzulassungen, die die Firma Auto-Raich für die
Beschaffung des Fahrzeuges bzw. Serviceheftes benötigt,
diese ihm unverzüglich zukommen zu lassen. Der Käufer
hat keinen Anspruch auf eine Bedienungsanleitung in deutscher
Sprache. Die Firma Auto-Raich bemüht sich jedoch darum,
eine solche mitzuliefern.
- Im übrigen übernimmt die Firma Auto-Raich keine
eigene Garantie oder Gewährleistung. Der Käufer
hat nur Ansprüche gegen den Hersteller entsprechend
den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes.
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VI. Verschiedenes
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
aus dem Vertrag tritt der Käufer seine Ansprüche
auf Verschaffung des Eigentums, sowie sonstige Anwartschaftsrechte
an dem Fahrzeug an die Firma Auto-Raich ab. Die Firma Auto-Raich
nimmt hiermit diese Vertretung an.
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten
aus dem Vertrag verbleibt das Fahrzeug im Eigentum der Firma
Auto-Raich und unterliegt dem erweiterten Eigentumsvorbehalt.
- Die Ausstattung kann sich gegenüber der deutschen
Serienausstattung unterscheiden, z.B. Fahrzeuge aus Skandinavien
haben ein Dauerabblendlicht! Die eventuelle Umrüstung
muss der Kunde selbst übernehmen! Der Kunde hat kein
Recht einer Aufrechnung zur deutschen Serienausstattung!
Ebenso kann die Schadstoffeinstufung nicht der deutschen
entsprechen!
- Sollte das Fahrzeug per Spedition zum Heimatort gebracht
werden, muss der Käufer nach Eintreffen des bestellten
Fahrzeuges die Gesamtsumme per telegrafischer Überweisung
tätigen! Nach Eintreffen des Geldbetrages auf dem Rechnungskonto
wird der KFZ-Brief umgehend zugesand.
- Bei Fahrzeugdirektanlieferung zum Wohnort durch eine Spedition
kann nicht mit einer Aufbereitung des Fahrzeuges gerechnet
werden.
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